Sicherheit geht vor: Lösungen für den Arbeitsschutz von Orthopädie Schuh Kleinschmitt

Wer bei der Arbeit Sicherheitsschuhe trägt und diese mit orthopädischen Einlagen kombinieren will, muss darauf achten, dass beides zusammen noch die Maßgaben der DGUV Regel 112-191 (BGR 191) erfüllt. Andernfalls droht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz erlischt. Zudem steigt das Risiko schwerer Verletzungen, wenn durch unsachgemäße Veränderungen am Schuh z. B. die elektrische Leitfähigkeit beeinträchtigt wird oder die erforderliche Resthöhe unter der Zehenkappe nicht mehr besteht. Bei Schuh Kleinschmitt erhalten Sie zertifizierte Sicherheitsschuhe, Einlagen und Schuhzurichtungen und werden umfassend beraten.

Immer auf der sicheren Seite: Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserem Fachgeschäft in der Betgasse in Aschaffenburg.